qBON – Belegspende
Demokratisierung von Unternehmensspenden.
Demokratisierung von Unternehmensspenden.
Das ist die Idee hinter qBON.
Wir haben eine Spenden-App entwickelt, die alle engagierten Menschen in der Region verbindet: Unternehmen, Konsumenten und lokale Projekte und Vereine.
Jeder, der bei einem teilnehmenden Händler einkauft, erhält einen Spendencode auf dem Kassenbeleg und kann damit Organisationen und Projekte vor Ort unterstützen.
Als Konsument braucht man nur einen Kassenbeleg mit qBON-Code,
unsere kostenlose App und 10 Sekunden.
kurz erklärt
Auf Basis der mit der qBON-App erzeugten Einträge in unserer Datenbank* rechnen wir in regelmässigen Abständen mit den teilnehmenden Händlern ab. Ein vereinbarter Teil des o.g. Umsatzes geht dann zu 100% an die Organisationen, die von den qBON-Nutzern als Empfänger bestimmt wurden.
Der Konsument muss nichts bezahlen! Er entscheidet aber darüber, welches gemeinnütziges Angebot von dem ortsansäsigen Unternehmen unterstützt wird.
*Der Datensatz enthält nur die Information über den Händler, den Umsatz, den Zeitpunkt und die vom Nutzer gewählte Organisatzion. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben bzw. gespeichert. Nicht mal eine Registrierung ist für die Nutzung der qBON-App erforderlich!
Sie kaufen bei einem lokalen Unternehmen ein bzw konsumieren und bekommen eine Rechnung. Das kann Ihr Metzger, Bäcker, Hofladen, oder aber auch ein Handwerker oder Restaurant sein.
Auf der Rechnung ist ein QR-Code.
In dem QR-Code ist sind Informationen über eine Spende verschlüsselt, die das Unternehmen bezahlen möchte. Das kann ein Prozentanteil des Umsatzes sein oder ein festgelegter Betrag.
Es sind keine personenbezogenen Daten oder Produktdetails in dem QR-Code enthalten.
qBON-App laden und starten
Die App gibt es für alle gängigen Android-Smartphones und iPhones.
Im Hintergrund werden die Informationen bei uns gesammelt.
Die Spenden des Unternehmens werden aufsummiert und eingezogen. Auf der anderen Seite werden die Spenden für die Organisation aufsummiert und regelmäßig zu 100% ausgeschüttet.
Vereinsmitglieder und natürlich auch alle anderen in Ihrem Ort oder aus dem Umland kaufen (immer) wieder in Ihrem Geschäft ein, denn damit werden Oragnisationen gestärkt die Ihren Kunden wichtig sind oder deren Projekte / Arbeit unterstützt werden soll.
Vereinsmitglieder können durch ihren Einkauf beim Händler vor Ort ohne Mehrkosten zusätzlich etwas für den Erhalt und den Ausbau des Vereines tun.
Nichtmitglieder werden auf Vereine in Ihrem direkten Umfeld aufmerksam und können attraktive / favorisierte gemeinnützige Angebote bespenden lassen und damit fördern.
Jeder profitiert.
In Ihrem direkten Umfeld wird das Vereinsleben attraktiver.
Die Kaufkraft, Vielfalt und der individuelle Service gerade durch kleinere Geschäfte bleiben vor Ort erhalten.
§ 2 Gesellschaftszweck, Gegenstand des Unternehmens
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
2. Zweck der Gesellschaft ist das nationale und internationale Einwerben von Spenden und Schenkungen (Beschaffung von Mitteln) – in Form von Geldleistungen – zur finanziellen Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Projekte.
3. Die Förderung umfasst den gesamten Katalog des § 52 Abs. 2 AO sowie § 53 AO.[…]
§ 3 Selbstlosigkeit und Mittelverwendung
1. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück.[…]
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